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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Veloservice Puma GmbH

    Es gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Abschluss des Kaufvertrages oder durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    1. Anwendungsbereich

    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten bei Vertragsabschlüssen zwischen Konsumenten sowie Geschäftskunden und uns, der Veloservice Puma GmbH, Buchserstrasse 3, 5000 Aarau, Schweiz. „Konsument“ im Sinne der Schweizerischen Gesetzgebung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

     

    2. Vertragsschluss

    Bei der Präsentation der Waren in unseren Filialen und auf unserer Website handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um die Bereitschaftserklärung zur Entgegennahme entsprechender Angebote (sogenannte „invitatio ad offerendum“).

     

    3. Lieferungen 3.1

    Liefer- oder Leistungstermine und -fristen sind verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsterminbestätigung erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft. Falls wir die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Liefern wir bis zum Tage der gesetzlichen Frist nicht, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Ist der Versand der Ware von uns an den Kunden vereinbart, so hat der Käufer die vereinbarten Versandkosten zu tragen.

     

     

    3.2
    Unsere Katalog- / Internet- / und Datenblattangaben über Gewichte, Abmessungen, Geometrien, Reichweiten sowie die Abbildungen und Zeichnungen sind Näherungswerte und daher nur annähernd massgeblich, sofern nichts Schriftliches ausdrücklich vereinbart ist oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt; dies gilt auch für bestimmte Eigenschaften oder Eignungen der Ware. Konstruktive und technische Änderungen an der Ware sind auch nach Vertragsschluss jederzeit vorbehalten.

     

     

    4. Preise und Zahlungen

    Wenn nicht anders vereinbart oder ausgezeichnet, sind unsere Preise in Schweizer Franken (CHF) und inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Art. 223 OR (Kauf auf Probe) findet keine Anwendung.

     

     

    5. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen

    Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im entsprechenden amtlichen Register eintragen zu lassen.

     

     

    6. Retentionsrecht bei Reparaturleistungen

    An reparierten Fahrrädern oder Fahrzeugen steht uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Reparaturleistung ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) gemäss Art. 895 ZGB zu.

     

     

    7. Schadenersatz und Konventionalstrafe bei Nichterfüllung

    Wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, können wir nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Kundenanzahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Nichterfüllung seitens des Kunden können wir Schadenersatz verlangen. Dies trifft insbesondere zu, wenn wir Ware extra für den Kunden bestellt haben oder die Abnahme auch nach vorheriger nochmaliger Fristsetzung von 5 Tagen verweigert und die Ware nicht abgenommen wird. Wir sind berechtigt, wegen Nichterfüllung eine Konventionalstrafe in Höhe des vertragstypischen Schadens zu verlangen (erfahrungsgemäss 20% des Kaufpreises). Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

     

     

    8. Gewährleistung und Haftung 8.1

    Die Ansprüche des Kunden gegen uns bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.

     

     

    8.2
    Wenn Mängel oder Beschädigungen auf schuldhafte oder unsachgemässe Behandlung,
    unsachgemässen Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einen nicht von uns beauftragten Dritten oder auf natürlichem Verschleiss (dies beinhaltet auch den Verschleiss von Akkus) zurückzuführen sind, sind diese von der Gewährleistung ausgeschlossen.

     

     

    8.3
    Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
    Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt von dem Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.

     

     

    8.4
    Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. Der Kunde muss die mangelhafte Sache zu unserem Sitz bringen und kann keine Abholung durch uns verlangen. Wir haben die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nur zu tragen, falls das Nacherfüllungsbegehren des Käufers berechtigt ist.

     

     

    8.5
    Der Kunde hat uns die Kaufsache zur Über
    prüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls sind wir nicht verpflichtet, uns auf ein Nacherfüllungsverlangen des Kunden einzulassen. Der Gewährleistungsanspruch ist von dem Kunden durch Vorlage des Kaufbeleges nachzuweisen.

     

    9. Rückgaberecht und Umbauten auf Kundenwunsch
    Ein generelles gesetzliches Rückgaberecht bei mängelfreier Ware besteht nicht. Allfällige Rücknahmen von gekauften Artikeln oder Velos erfolgen ausschliesslich aus Kulanz und erfordern unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung. Rücknahmen von Velos, die auf Kundenwunsch individuell angepasst oder umgebaut wurden (z. B. durch den Anbau von Schutzblechen, anderen Bremsen, Lichtanlagen etc.), sind in jedem Fall vollständig ausgeschlossen.

     

    10. Datenschutz
    Die Bestimmungen zum Datenschutz sind abrufbar unter: Datenschutzerklärung.

     

    11. Hinweis nach dem Batteriegesetz bzw. VREG
    Neben dem Hersteller sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet, Sie als Endkonsumenten auf Folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien/Akkus als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien/Akkus, die wir als Neubatterien/Akkus im Sortiment führen oder geführt haben, an unserem Geschäftssitz oder unserer Betriebsstätte kostenlos zurückgeben.

     

     

    12. Schlussbestimmungen
    Es gilt das Schweizer Recht. Für Klagen von Konsumenten gilt der gesetzliche Gerichtsstand (in der Regel der Wohnsitz des Konsumenten oder Aarau). Für Verträge mit Geschäftskunden ist der ausschliessliche Gerichtsstand Aarau.

    Informationen zu Garantie und Reparatur der Hersteller

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    Aeschbach Hof

    Buchserstrasse 3

    CH-5000 Aarau

    062 390 01 01

    [email protected]

     

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